Die nachhaltigste aller Bestattungsformen: Der Körper wird in 40 Tagen auf natürlichstem Weg zu humusreicher Erde – ohne Chemikalien, ohne CO₂, ohne Sarg.
Die Reerdigung (auch Natural Organic Reduction, NOR) ist ein neuartiges, vollständig natürliches Verfahren, bei dem der Körper des Verstorbenen innerhalb von ca. 40 Tagen zu ca. 70 Litern nährstoffreicher Humuserde wird. Verwendet werden nur pflanzliche Materialien: Holzspäne, Stroh und Wildblumen.
Es entstehen keine Emissionen, kein CO₂, kein Formaldehyd, kein Holzsarg. Die Reerdigung ist damit die ökologischste Bestattungsform überhaupt. Die entstandene Erde wird der Familie übergeben und kann an einem bedeutsamen Ort verteilt oder in einem Garten eingebracht werden.
In Deutschland ist die Reerdigung aktuell noch nicht flächendeckend zugelassen – die rechtliche Situation entwickelt sich. Ihr Partnerinstitut informiert Sie über den aktuellen Stand und die Möglichkeiten in Ihrer Region.
Die Reerdigung ist eine sanfte Verwandlung: Was einmal Leben war, kehrt als fruchtbare Erde in den natürlichen Kreislauf zurück. Kein abrupter Bruch, sondern ein leises Übergehen ins Werden.
Aus der entstandenen Humuserde kann neues Leben wachsen – ein Baum, eine Wiese, ein Garten. So bleibt der Verstorbene Teil dessen, was grünt und blüht, und das nachhaltigste aller Versprechen wird wahr: nichts geht verloren, alles wandelt sich.
Keine Verbrennung, kein Sarg, kein Friedhof erforderlich. Nahezu null CO₂, kein Formaldehyd, keine chemische Konservierung. Der natürlichste Weg zurück in den Kreislauf der Natur.
Aus dem Verstorbenen wird fruchtbare Erde – ein tiefes, bedeutungsvolles Bild der Verbundenheit mit der Natur und dem Kreislauf des Lebens.
Die entstandene Humuserde wird der Familie zurückgegeben. Sie kann im Garten, im Wald oder an einem Lieblingsort verteilt werden – überall dort, wo der Verstorbene geliebt hat.
Keine laufenden Kosten für Grabpflege, keine Verlängerung von Nutzungszeiten, kein Grabstein. Die Reerdigung ist vollständig abgeschlossen, wenn die Erde übergeben wird.
Ihr Partnerinstitut klärt die regionale Verfügbarkeit, Ablauf und Kosten. Alles wird transparent besprochen.
Der Verstorbene wird würdevoll zum Reerdingungsinstitut überführt. Eine Abschiedsfeier vorher ist möglich.
In einer speziellen Kammer mit Holzspänen, Stroh und Wildblumen entsteht auf natürlichem Weg fruchtbare Erde.
Die ca. 70 Liter Humuserde werden der Familie in einer Schatulle oder einem Gefäß übergeben.
Die Erde wird an einem bedeutsamen Ort verteilt: im Garten, im Wald, auf einer Wiese – ganz nach dem Wunsch des Verstorbenen.
Die Reerdigung kostet mehr als eine einfache Feuerbestattung, da das Verfahren aufwendig und technisch anspruchsvoll ist. Es fallen jedoch keine separaten Kremationskosten und keine laufenden Grabpflegekosten an.
Im Gesamtvergleich kann die Reerdigung für Menschen attraktiv sein, die eine vollständige Kosten-Einmalzahlung ohne Folgekosten bevorzugen und dem ökologischen Aspekt einen hohen Wert beimessen.
Die Reerdigung ist in Deutschland derzeit noch nicht bundesweit rechtlich zugelassen. Sie wurde in den USA (Colorado, 2019) eingeführt und gewinnt international an Bedeutung. In Deutschland wird aktiv an der gesetzlichen Grundlage gearbeitet. Ihr Partnerinstitut informiert Sie über den aktuellen Zulassungsstand und die verfügbaren Optionen.
Der Körper wird zusammen mit pflanzlichen Materialien (Holzspäne, Stroh, Wildblumen) in einem speziellen Behälter gelagert. Durch Wärme, Belüftung und mikrobiologische Prozesse zersetzt sich der Körper vollständig auf natürlichem Weg zu humusreicher Erde. Das Ergebnis ist nährstoffreicher Kompost – frei von Chemikalien und Schadstoffen.
Die Humuserde kann im eigenen Garten, auf einer privaten Wiese, in einem Wald (mit Erlaubnis des Waldbesitzers) oder an einem anderen persönlichen Ort eingebracht werden. In einigen Ländern ist auch das Ausbringen auf öffentlichem Gelände mit Genehmigung möglich. Ihr Partnerinstitut berät zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Bundesland.
Ja – und das ist sehr sinnvoll. Wer sich die Reerdigung wünscht, sollte dies in einer Bestattungsverfügung festhalten, damit Angehörige über diesen Wunsch informiert sind und ihn umsetzen können, sobald die rechtliche Situation dies erlaubt. Ihr Partnerinstitut setzt diesen Wunsch schnellstmöglich um.