Ein bleibender Ort der Erinnerung und Trauer. Die Erdbestattung verbindet Generationen und gibt Hinterbliebenen einen Platz, um zu trauern und zu gedenken.
Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Erdgrab auf einem Friedhof beigesetzt. Sie ist die älteste und in Deutschland nach wie vor weit verbreitete Bestattungsform – mit jahrtausendealter Geschichte und tiefer kultureller Bedeutung.
Das Grab ist ein dauerhafter Ort, der Hinterbliebenen Halt und Orientierung in der Trauer gibt. Angehörige können ihn besuchen, Blumen niederlegen und still gedenken. Viele empfinden diesen festen Platz als wichtigen Teil der Trauerbewältigung.
Die Gestaltung des Grabes – von der Bepflanzung bis zum Grabmal – lässt sich individuell und persönlich gestalten. So bleibt das Grab ein sichtbares Abbild des Lebens des Verstorbenen.
Die Erdbestattung schenkt Hinterbliebenen etwas Beständiges: ein Grab, das bleibt. Ein Ort, an den man zurückkehren kann – um Blumen zu pflanzen, innezuhalten und der Erinnerung Raum zu geben.
So entsteht ein Platz, der über die Jahre hinweg verwurzelt – ein stiller Treffpunkt der Familie, der Generationen verbindet und das Andenken sichtbar werden lässt.
Einfaches Einzelgrab in einer Reihe auf dem Friedhof. Nutzungszeitraum in der Regel 20–25 Jahre. Preisgünstig und unkompliziert.
Selbst gewählter Grabplatz mit der Möglichkeit zur individuellen Gestaltung. Oft als Familiengrab angelegt. Verlängerbar über Generationen.
Kombination aus Einäscherung und Erdbestattung: Die Urne wird in einem Erdgrab beigesetzt. Oft günstiger als eine Sarggrabanlage.
Pflegeleichte Alternative: Das Grab wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine kleine Namenstafel kennzeichnet die Ruhestätte.
Ihr Partnerinstitut berät Sie persönlich: Grabform wählen, Trauerfeier planen, alle Details abklären – ohne Zeitdruck.
Der Verstorbene wird würdevoll abgeholt und vorbereitet. Alle Behördenwege werden übernommen.
Abschiedsfeier in der Kapelle, im Freien oder privat – individuell gestaltet nach Ihren Wünschen und denen des Verstorbenen.
Die Beisetzung im Erdgrab findet würdevoll auf dem Friedhof statt. Angehörige begleiten den Abschied gemeinsam.
Die Kosten setzen sich aus zwei unabhängigen Bereichen zusammen: den Leistungen des Bestattungsinstituts und den Friedhofsgebühren. Letztere variieren regional erheblich.
Hinzu kommen Grabmal, Bepflanzung und laufende Grabpflege. Viele dieser Kosten lassen sich durch eine Bestattungsvorsorge bereits zu Lebzeiten planen und finanzieren.
Die Mindest-Nutzungszeit (Ruhezeit) beträgt je nach Friedhof und Bundesland 20–30 Jahre. Danach kann das Grab verlängert oder die Nutzung beendet werden. Bei Wahlgräbern und Familiengräbern ist eine Verlängerung über Generationen hinweg möglich.
Die Grabpflege obliegt den Angehörigen. Alternativ können Grabpflegedienste beauftragt werden – oft für 150–800 € pro Jahr. Viele Partnerinstitute bieten diese Leistung an. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grasnarbe.
Ja, innerhalb der Friedhofsordnung ist die individuelle Gestaltung ausdrücklich erwünscht. Sie können Grabsteine, Bepflanzung, Vasen und Dekorationen selbst wählen. Jeder Friedhof hat spezifische Gestaltungsrichtlinien – Ihr Partnerinstitut berät Sie dabei.
Nein, eine Trauerfeier ist nicht vorgeschrieben. Eine stille Beisetzung ist möglich. Dennoch empfinden viele Angehörige eine Abschiedsfeier als wichtig für den Trauerprozess. Die Form – ob kirchlich, weltlich oder ganz privat – ist frei wählbar.
Wird das Grab über einen langen Zeitraum nicht gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung aktiv werden und letztlich die Grabstelle einziehen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die vorherige Organisation einer Grabpflege – entweder durch Angehörige oder einen professionellen Dienst.