Was, wenn Sie sich nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht mehr äußern können? Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorab fest, welche medizinische Behandlung Sie in solchen Situationen wünschen – und welche nicht. So entscheidet Ihr Wille, nicht der Zufall.
Die wichtigsten Empfehlungen – orientiert an den unabhängigen Hinweisen der Verbraucherzentrale.
Sie legen fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten – etwa lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Schmerzlinderung.
Ohne Patientenverfügung müssen Angehörige oder Ärzte stellvertretend schwere Entscheidungen treffen – oft, ohne Ihren Willen sicher zu kennen. Ihre Verfügung gibt allen Klarheit.
Je genauer Sie Situationen und gewünschte Maßnahmen beschreiben, desto verbindlicher ist die Verfügung. Gültig wird sie erst ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben.
Eine Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die Ihren in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen gegenüber Ärzten durchsetzt.
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe zu entscheiden, welche Behandlungen Sie sich wünschen und welche nicht. Was heute besonnen festgehalten wird, schenkt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Stimme auch dann gehört wird, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können.
Zugleich nehmen Sie Ärzten und Ihren Angehörigen eine schwere Last von den Schultern. Statt im Ungewissen entscheiden zu müssen, finden sie Halt in Ihrem klar formulierten Willen — und können Ihnen mit Würde und Ruhe zur Seite stehen.