Ein Unfall, eine schwere Krankheit, das Alter: Plötzlich kann es sein, dass Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie vorab, wer sich dann um Ihre Angelegenheiten kümmern darf. So ersparen Sie Ihren Angehörigen das gerichtliche Betreuungsverfahren.
Die wichtigsten Empfehlungen, orientiert an den unabhängigen Hinweisen der Verbraucherzentrale.
Ein weit verbreiteter Irrtum: Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch entscheidungsbefugt. Ehepartner dürfen seit 2023 nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate lang für Sie entscheiden (§ 1358 BGB), Kinder gar nicht. Für alles Weitere braucht es eine Vollmacht, sonst bestellt das Gericht eine rechtliche Betreuung.
Sie legen selbst fest, wer sich um welche Bereiche kümmern darf, etwa Gesundheit, Finanzen, Behörden, Wohnung und Aufenthalt. Auch mehrere Personen sind möglich.
Erst mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift wird die Vollmacht gültig. Für Immobilien- und Bankgeschäfte kann eine notarielle Beglaubigung nötig sein.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ergänzen sich. Gemeinsam decken sie medizinische, persönliche und rechtliche Fragen ab.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie heute, wer morgen für Sie spricht. Sie übergeben das Vertrauen einem Menschen, den Sie kennen. So behalten Sie die Kontrolle über das, was Ihnen wichtig ist, auch in einer Lage, in der Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Das gibt Ihnen Gewissheit und entlastet vor allem Ihre Angehörigen. Statt eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist klar geregelt, wer sich kümmert und in Ihrem Sinne handeln darf.