Erbe & Testament · Vorsorgevollmacht
Vorsorge · Vollmacht

Die Vorsorgevollmacht — wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?

Ein Unfall, eine schwere Krankheit, das Alter: Plötzlich kann es sein, dass Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie vorab, wer sich dann um Ihre Angelegenheiten kümmern darf – und ersparen Ihren Angehörigen das gerichtliche Betreuungsverfahren.

Worauf es ankommt

Das sollten Sie über die Vorsorgevollmacht wissen

Die wichtigsten Empfehlungen – orientiert an den unabhängigen Hinweisen der Verbraucherzentrale.

Angehörige dürfen nicht automatisch entscheiden

Ein weit verbreiteter Irrtum: Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch entscheidungsbefugt. Ohne ausdrückliche Vollmacht muss das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen.

Sie bestimmen die Vertrauensperson

Sie legen selbst fest, wer sich um welche Bereiche kümmern darf – etwa Gesundheit, Finanzen, Behörden, Wohnung und Aufenthalt. Auch mehrere Personen sind möglich.

Schriftlich, ausgedruckt & unterschrieben

Erst mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift wird die Vollmacht gültig. Für Geschäfte rund um Immobilien oder Bankgeschäfte kann eine notarielle Beglaubigung nötig sein.

Drei Dokumente gehören zusammen

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ergänzen sich. Gemeinsam decken sie medizinische, persönliche und rechtliche Fragen ab.

Selbstbestimmung

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie heute, wer morgen für Sie spricht. Sie übergeben das Vertrauen einem Menschen, den Sie kennen – und behalten so die Kontrolle über das, was Ihnen wichtig ist, auch in einer Lage, in der Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Das nimmt nicht nur Ihnen die Ungewissheit, sondern entlastet vor allem Ihre Angehörigen. Statt eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist klar geregelt, wer sich kümmert – und in Ihrem Sinne handeln darf.

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