Für Bestattungsunternehmen im Partnernetzwerk von Bestattungsverfügung.de. Stand: 06.10.2026
(1) Anbieter des Partnerprogramms ist die
Memoro Vorsorge GmbH
Ringstraße 51
45219 Essen
vertreten durch den Geschäftsführer Manoel Dechert
Amtsgericht Essen, HRB 36608
USt-IdNr.: DE454347071
Telefon: +49 2054 104 994 0
E-Mail: info@memoro-vorsorge.de
(im Folgenden „Anbieter“ oder „wir“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme am Partnerprogramm von Bestattungsverfügung.de und die Nutzung des Partnerportals unter www.bestattungsverfuegung.de/portal zwischen dem Anbieter und dem teilnehmenden Unternehmen (im Folgenden „Partner“).
(3) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Bestattungsunternehmen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Partner, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Das Partnerprogramm wird in zwei Stufen angeboten, die der Partner bei der Registrierung wählt:
(2) Die Teilnahme an der Innovationsgruppe erfolgt nur auf Einladung oder Bewerbung und aufgrund einer gesonderten Vereinbarung. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, gelten diese AGB ergänzend.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind diese AGB. Beschreibungen auf der Website dienen der Information und sind keine Garantie im Rechtssinne.
(1) Die Darstellung des Partnerprogramms auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Partner registriert sich im Partnerportal mit dem Namen seines Betriebs, dem Namen der handelnden Person, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse und einem Passwort und wählt eine Stufe. Mit dem Absenden der Registrierung gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags in der gewählten Stufe ab. Die E-Mail-Adresse ist über den zugesandten Link zu bestätigen.
(3) Stufe Still: Nach der Registrierung steht der Zugang zunächst im Wartebereich. Der Anbieter prüft die Angaben und das Gebiet. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Zugang freigibt. Über die Freigabe wird der Partner per E-Mail informiert.
(4) Stufe Gelistet: Ist das Gebiet nach der automatischen Prüfung frei, wird der Partner im Anschluss an die Registrierung zur Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe geleitet. Mit Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Partner ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt es an, indem er den Zugang freischaltet. Die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang automatisch. Ist das Gebiet bereits belegt, wird der Partner nicht zur Bezahlseite geleitet. Der Anbieter meldet sich dann bei ihm.
(5) Die Prüfung der Angaben und des Gebiets kann bei der Stufe Gelistet auch nach der Freischaltung erfolgen. Ergibt sie, dass die Voraussetzungen nach Ziffer 9 Abs. 2 nicht vorliegen oder dass das Gebiet entgegen der automatischen Prüfung bereits vergeben war, kann der Anbieter den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall anteilig für den nicht genutzten Zeitraum erstattet.
(6) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn das Gebiet bereits belegt ist, die Angaben unvollständig oder unzutreffend sind oder Zweifel an der Zulassung des Betriebs bestehen.
(7) Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind jederzeit unter www.bestattungsverfuegung.de/agb abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden.
Zusätzlich zu den Leistungen der Stufe Still:
(1) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Mindestzahl an Kundenanfragen oder Aufträgen. Aufträge, die aus einer Vermittlung entstehen, schließt der Partner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Kunden ab. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei.
(2) Die Gestaltung, Reihenfolge und Darstellung der Partnersuche, der Landkarte und des Partnerportals bestimmt der Anbieter.
(3) Welche Inhalte des Partnerportals für welche Stufe sichtbar sind, legt der Anbieter fest und kann dies anpassen, soweit die in dieser Ziffer genannten Leistungen erhalten bleiben.
(1) Für die Dauer der Stufe Gelistet nimmt der Anbieter im Umkreis von 25 Kilometern um den Betriebssitz des Partners kein weiteres Bestattungsunternehmen in das Partnerprogramm auf.
(2) Gemessen wird die Luftlinie zwischen den Mittelpunkten der Postleitzahlgebiete der beiden Betriebssitze. Maßgeblich ist die Postleitzahl, die der Partner bei der Registrierung angibt oder später mit Zustimmung des Anbieters ändert.
(3) Partner, die vor Beginn des Gebietsschutzes bereits in das Partnerprogramm aufgenommen waren und deren Betriebssitz innerhalb des Umkreises liegt, bleiben davon unberührt.
(4) Stufe Still: Für die Stufe Still besteht kein Gebietsschutz. Nimmt der Anbieter im Umkreis von 25 Kilometern einen Partner der Stufe Gelistet auf, kann er die stille Partnerschaft dort anpassen oder mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(5) Der Gebietsschutz betrifft nur die Aufnahme in das Partnerprogramm. Er schränkt die freie Wahl der Kunden nicht ein und begründet keinen Anspruch auf bestimmte Anfragen oder Aufträge. Er endet mit dem Ende der Stufe Gelistet.
(1) Der Anbieter bietet im Partnerportal Schulungen, Gruppentreffen und Webinare an. Ob eine Schulung kostenfrei oder kostenpflichtig ist, steht beim jeweiligen Angebot im Partnerportal. Die Anmeldung wird mit der Bestätigung durch den Anbieter verbindlich.
(2) Kostenpflichtige Schulungen sind nicht im Entgelt der Stufe Gelistet enthalten. Sie werden gesondert zu dem im Partnerportal angegebenen Preis zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
(3) Weitere Leistungen, etwa die Erstellung von Webseiten, Landingpages, Flyern oder Automatisierungen, werden gesondert angefragt, vereinbart und berechnet. Einzelheiten zu Umfang, Preis und Nutzungsrechten regelt die jeweilige Vereinbarung.
(1) Die Stufe Still ist kostenlos.
(2) Die Stufe Gelistet kostet 150,00 € netto pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %, also 28,50 €, zusammen 178,50 €).
(3) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Die erste Zahlung erfolgt beim Vertragsschluss, jede weitere zu Beginn des folgenden Abrechnungsmonats. Ein Abrechnungsmonat beginnt jeweils am Kalendertag des Vertragsschlusses.
(4) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.) abgewickelt. Es stehen die Zahlungsarten zur Verfügung, die auf der Bezahlseite angezeigt werden, derzeit Kredit- und Debitkarte sowie Apple Pay, Link, Amazon Pay und Klarna. Welche davon im Einzelfall angeboten werden, hängt vom Gerät und vom Zahlungsdienstleister ab. Der Partner ermächtigt den Anbieter, das Entgelt über das hinterlegte Zahlungsmittel monatlich einzuziehen.
(5) Der Partner erhält zu jeder Zahlung eine Rechnung als PDF per E-Mail. Er ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. Rechnungen sind außerdem im Kundenportal von Stripe abrufbar.
(6) Schlägt eine Zahlung fehl, wird sie erneut versucht. Gerät der Partner in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung mit angemessener Frist aus, kann der Anbieter die Listung und den Zugang zum Partnerportal bis zum Zahlungseingang aussetzen oder den Vertrag nach Ziffer 8 Abs. 5 kündigen.
(7) Der Anbieter kann die Preise der Stufe Gelistet mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zum Beginn eines Abrechnungsmonats ändern. Der Partner kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(8) Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Stufe Still: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.
(2) Stufe Gelistet: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um einen Abrechnungsmonat. Der Partner kann ihn jederzeit zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungsmonats kündigen, entweder im Kundenportal von Stripe (im Partnerportal unter „Zahlungen verwalten“) oder in Textform gegenüber dem Anbieter. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
(3) Für einen angebrochenen Abrechnungsmonat wird das Entgelt nicht anteilig erstattet, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
(4) Der Partner kann jederzeit im Partnerportal von der Stufe Still in die Stufe Gelistet wechseln, sofern das Gebiet frei ist. Für den Wechsel gilt Ziffer 3 Abs. 4 entsprechend.
(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
(6) Mit dem Ende der Stufe Gelistet enden die Listung mit Firmennamen, das Partnerprofil und der Gebietsschutz. Der Vertrag wird danach als kostenlose Stufe Still fortgeführt, sofern der Partner nicht auch diese nach Absatz 1 kündigt.
(7) Kündigungen in Textform richten sich an info@memoro-vorsorge.de.
(1) Der Partner macht bei der Registrierung und während der Vertragslaufzeit wahre und vollständige Angaben und hält sie aktuell, insbesondere Firma, Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten.
(2) Der Partner versichert, dass er ein Bestattungsunternehmen mit ordnungsgemäßer Gewerbeanmeldung betreibt und über alle Genehmigungen und Zulassungen verfügt, die nach dem jeweiligen Landesrecht erforderlich sind. Auf Verlangen weist er dies nach. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, teilt er dies dem Anbieter unverzüglich mit.
(3) Aufträge, die über das Netzwerk zustande kommen, führt der Partner sorgfältig und nach den geltenden Vorschriften aus, insbesondere nach den Bestattungsgesetzen der Länder.
(4) Inhalte, die der Partner bereitstellt oder über das Partnerportal verbreitet, dürfen nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrecht. Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Der Partner hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Legt er Zugänge für Mitarbeiter an, sorgt er dafür, dass auch diese die Pflichten aus diesen AGB einhalten. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
(6) Der Partner unterlässt alles, was den Betrieb des Partnerportals stört oder gefährdet, insbesondere den automatisierten Abruf von Inhalten und Versuche, Schutzmaßnahmen zu umgehen.
(1) Im Partnerportal stellt der Anbieter Unterlagen, Termine und Kommunikationsfunktionen bereit, darunter eine gemeinsame Gruppenkonferenz für die Partner.
(2) Der Partner kann im Partnerportal eigene Videoräume eröffnen und seine Kunden über einen Link zu einem Gespräch einladen. Der Gast wartet in einem Warteraum, bis der Partner ihn einlässt. Für diese Kundengespräche ist der Partner datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er stellt sicher, dass er die Daten seiner Kunden (etwa Name und E-Mail-Adresse) rechtmäßig verwendet und seine Kunden informiert. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Ziffer 15 Abs. 2.
(3) Der Partner nutzt die Funktionen des Partnerportals nur für geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm.
(1) Der Anbieter stellt im Partnerportal Inhalte bereit, etwa Flyer, Vorlagen, Musterverfügungen, Texte, Bilder, Einbindungscodes für die Website des Partners und Schulungsunterlagen. Alle Rechte daran liegen beim Anbieter oder bei dessen Lizenzgebern.
(2) Der Partner erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, diese Inhalte für die Zwecke seines eigenen Bestattungsunternehmens zu nutzen, insbesondere sie zu drucken, an Kunden weiterzugeben und auf seiner eigenen Website zu zeigen. Das gilt auch für Unterlagen, die der Anbieter mit Name und Logo des Partners gestaltet hat. Druckereien darf der Partner die Inhalte zum Zweck der Herstellung überlassen.
(3) Der Partner darf die Inhalte nicht verkaufen, nicht an andere Unternehmen weitergeben und nicht über die dafür vorgesehenen Angaben (etwa Kontaktdaten) hinaus inhaltlich verändern. Urheber- und Quellenhinweise dürfen nicht entfernt werden.
(4) Mit dem Ende des Vertrags endet das Nutzungsrecht. Einbindungscodes sind von der Website des Partners zu entfernen. Bereits gedruckte Unterlagen darf der Partner noch drei Monate nach Vertragsende aufbrauchen.
(5) Für gesondert beauftragte Leistungen nach Ziffer 6 Abs. 3 gelten die Nutzungsrechte aus der jeweiligen Vereinbarung.
(1) Der Partner räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, seinen Firmennamen, sein Logo sowie die von ihm gelieferten Fotos und Texte für die Listung, das Partnerprofil und die für ihn gestalteten Unterlagen zu nutzen und dafür technisch anzupassen, etwa im Format oder in der Größe.
(2) Der Partner versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt, insbesondere die Einwilligung abgebildeter Personen.
(3) Nach dem Ende des Vertrags entfernt der Anbieter die Inhalte des Partners innerhalb angemessener Frist aus Partnersuche, Landkarte und Partnerprofil.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Erreichbarkeit der Website und des Partnerportals. Eine Verfügbarkeit von 100 % ist technisch nicht möglich und wird nicht geschuldet.
(2) Für Wartungsarbeiten kann der Betrieb vorübergehend eingeschränkt werden. Planbare Wartungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie in Zeiten geringer Nutzung.
(3) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, etwa bei Netzbetreibern, beim Hosting oder beim Zahlungsdienstleister, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
(4) Der Anbieter entwickelt das Partnerportal weiter und kann Funktionen ändern, soweit die wesentlichen Leistungen nach Ziffer 4 erhalten bleiben und die Änderung für den Partner zumutbar ist.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Partner zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Personenbezogene Daten des Partners und seiner Mitarbeiter verarbeitet der Anbieter als Verantwortlicher nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Partner über das Partnerportal Daten seiner eigenen Kunden verarbeitet, insbesondere bei Kundengesprächen nach Ziffer 10 Abs. 2 oder bei der Nutzung der Vorsorge-Software, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt der gesonderte Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), abrufbar unter www.bestattungsverfuegung.de/avv.
(3) Leitet der Anbieter Anfragen oder Verfügungen von Kunden an den Partner weiter, ist der Partner ab dem Empfang für deren Verarbeitung selbst verantwortlich. Solche Angaben können besonders schützenswerte Informationen enthalten, etwa zur religiösen Überzeugung. Der Partner verwendet sie nur zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage und schützt sie angemessen.
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Partnerprogramms bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Dazu gehören insbesondere nicht öffentliche Unterlagen, Preise und Inhalte aus dem Partnerportal und aus Gruppentreffen.
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, neue Funktionen des Partnerportals oder das Schließen von Regelungslücken. Wesentliche Inhalte des Vertrags, insbesondere Art und Umfang der Hauptleistungen und die Preise, werden auf diesem Weg nicht geändert. Für Preisänderungen gilt Ziffer 7 Abs. 7.
(2) Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, zum Beispiel per E-Mail, und übermittelt dabei die geänderten Bestimmungen.
(3) Der Partner kann den Änderungen bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht rechtzeitig, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, die Frist und das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.
(4) Widerspricht der Partner, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Beide Seiten können ihn dann ordentlich nach Ziffer 8 kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Essen. Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Partners zu klagen.
(3) Erklärungen nach diesen AGB können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 06.10.2026